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Brandschutzhelfer Kurs

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nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz

Beendet
Preise variieren
nach Kundenwunsch

Beschreibung

Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Die Vorgabe über die Anzahl der Brandschutzhelfer in einem Unternehmen leitet sich aus Arbeitsstätten Richtlinie A 2.2 ab und ist je nach Unternehmung zu errechnen. Die Ausbildung erfolgt nach Vorgaben der BGI 205-023.


Kontaktangaben

01607111076

n.wendler@nws-arbeitsschutz.de

Paulinenallee 30, Eimsbüttel, Germany


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