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Brandschutzhelfer Kurs
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nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz
BeendetBeendetnach Kundenwunsch
Preise variieren
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Beschreibung
Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Die Vorgabe über die Anzahl der Brandschutzhelfer in einem Unternehmen leitet sich aus Arbeitsstätten Richtlinie A 2.2 ab und ist je nach Unternehmung zu errechnen. Die Ausbildung erfolgt nach Vorgaben der BGI 205-023.
Kontaktangaben
01607111076
n.wendler@nws-arbeitsschutz.de
Paulinenallee 30, Eimsbüttel, Germany
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